Was sind Bahnhofswagen?


Bahnhofswagen sind aus dem Regelbetrieb ausgeschiedene Personen-, Güter-, oder Bahndienstwagen, die für innerbetriebliche Zwecke wie z.B. Materialtransport im Bahnbetriebswerk, als Auffahrrampe für Autozüge oder als Lagerwagen eingesetzt werden, sie  dürfen ohne Lauffähigkeitsuntersuchung nicht in reguläre Züge eingestellt werden und erhalten im Gegensatz zu Regelfahrzeugen keine Hauptuntersuchungen oder Revisionen, es wird lediglich in regelmäßigen Abschnitten eine Nachschau oder Besichtigung durchgeführt. Sie werden nicht mehr als Personen-, Güter- oder Bahndienstwagen im Bestand geführt sondern als Geräte des jeweiligen Bahnhofs.

 

Die meisten westdeutschen Bahnhofswagen erhielten eine 6-stellige Bahnhofswagen-Nummer, die aus zwei Ziffern für die jeweilige Bundesbahndirektion (BD), drei Ziffern als Ordnungsnummer und einer Kontrollziffer besteht, welche jedoch nicht immer angeschrieben wurde. Die Nummer konnte im Laufe der Jahre mehrfach vergeben werden, wofür es mehrere belegte Beispiele gibt, auch dass mehrere gemeinsam verwendete Wagen die gleiche Numer erhalten haben war möglich, zum Beispiel bei schienenfahrbaren Rampen, welche aus zwei bis drei Wagen bestanden.

 

Eine andere Möglichkeit war die Vergabe einer Ordnungsnummer bezogen auf den jeweiligen Heimatbahnhof,   bsp. "Bahnhofswagen Nr. 7", Bf. xyz., welche bis etwa Mitte der 1970er Jahre Anwendung fand. Diese Wagen werden in der Rubrik Sonstige - DB gesammelt.

 

Ein Zitat aus der DV 753 der DB:

Bahnhofswagen gelten nicht als Güterwagen. Sie sind Geräte und dürfen nicht in Züge eingestellt werden, da sie der EBO nicht entsprechen. Sie dienen zur Beförderung von Stückgütern, Werkstoffen, Müll, Schlacken u.ä. innerhalb des Bahnhofs. Die Wagen unterstehen nicht der Verfügung des Wagendienstes. Als Bahnhofswagen sind nur ausgemusterte Wagen zu verwenden. Über ihre Zuteilung entscheidet das BZA Minden (Westf) und sie werden auch zentral von dort verwaltet.

Quelle: § 45 GWV I (DV 753 der DB) vom Jan. 1969 an, Stand 20.10.1974.